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Aktuelle Informationen
zum e-Rezept

Informationen zum e-Rezept

Das e-Rezept ist da und wir sind bereit!

Am 16. August 2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft getreten. Dies beinhaltet auch die Einführung des elektronischen Rezepts. Seit dem 1. September 2022 sind Deutschlands Apotheken „e-Rezept-ready“.

Gerne möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema e-Rezept beantworten.

Was ist ein e-Rezept? „e-Rezept“ ist die Kurzform von „elektronischem Rezept“. Es handelt sich dabei um die digitale Version des vom Arzt ausgestellten Papierrezeptes. Der Patient erhält einen persönlichen 2D-Barcode, der per Knopfdruck, z. B. an Ihre Beilharz Apotheke, geschickt werden kann. Schnellstmöglich stehen dann Ihre Medikamente für Sie zur Abholung bereit.

Gibt es künftig kein Papierrezept mehr? Das gewohnte Papierrezept gibt es nach wie vor, die Ärzte und Ärztinnen sind aber dazu angehalten vermehrt e-Rezepte zu nutzen. Ab 2024 soll die Nutzung des elektronischen Rezeptes dann verpflichtend eingeführt werden.

Benötigt man für das e-Rezept ein Handy? Das e-Rezept kann in der Arztpraxis auf das Handy des Patienten übertragen werden. Neben der Einlösung via E-Rezept-App, besteht auch die Möglichkeit das e-Rezept als Papierausdruck einzulösen oder seit dem 1. Juli mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

 

So können Sie Ihr Rezept zukünftig einlösen:

1. Mit der E-Rezept-App

Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der Gematik – sie heißt „Das E-Rezept“. Für die Anmeldung in der App benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone (ab iOS 15 oder Andorid 7) sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte (eGK) samt PIN von Ihrer Krankkasse. Alternativ können Sie sich ggf. auch mit der ePA-App Ihrer Krankenkasse in der E-Rezept-App anmelden.

2. Mit einem Papierausdruck

Wer möchte kann sich das Rezept in der Arztpraxis wie gewohnt ausgedruckt mitnehmen. Der Ausdruck ist nicht mehr rosafarben wie bisher, enthält aber alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezeptcode. Aufgrund der digitalen Unterzeichnung ist der Ausdruck auch ohne händische Unterschrift gültig. Das Fachpersonal in der Apotheke scannt den Rezeptcode ab und Sie können Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.

3. Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der eGK in das Kartenlesegerät. Die Apothekerin oder der Apotheker kann Rezepte der Versicherten im E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine PIN nötig.


Wo kann ich das e-Rezept einlösen?
In Ihrer Beilharz Apotheke sowie in jeder öffentlichen Apotheke bundesweit. Bei der Übertragung des e-Rezepts können Sie direkt bei uns anfragen ob und wann das verschriebene Medikament verfügbar ist.


Welche Vorteile bietet das e-Rezept?

  • Das Rezept kann nicht verloren gehen
  • Überblick über die verschriebenen Medikamente
  • Vorbestellung Ihrer Medikamente über die App bei Ihrer Beilharz Apotheke
  • Sofortige Rezeptbearbeitung
  • Unmittelbare Rückmeldung zur Abholzeit


Sind meine Daten sicher?

Das Thema Datenschutz steht an oberster Stelle und es gelten sehr hohe Sicherheitsstandards. Der Server, der für die verschlüsselten e-Rezepte verwendet wird, steht in Deutschland. Ärzte und Apotheken benötigen elektronische Ausweise und die staatlich zertifizierte Sicherheits-Hardware, um e-Rezepte abrufen und bearbeiten zu können.

Haben Sie weitere Fragen?
Wenden Sie sich gerne an uns. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und stehen Ihnen jederzeit gerne beratend und unterstützend zur Seite.


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